Das Frauenwohnhaus hat eine IVSE-Anerkennung. Die Tarife werden mit der Abteilung Behindertenhilfe vereinbart. Für Frauen mit einer IV-Rente oder einer Kostengutsprache der Sozialhilfe wird der Tarif aufgrund des individuell ermittelten Betreuungsbedarfs berechnet.
Bewohnerinnen mit einer IV-Rente bezahlen die Objektkosten von CHF 2'081.00 (wird bei der Ergänzungsleistung berücksichtigt).
Die Finanzierung des Aufenthaltes übernimmt die Sozialhilfe oder der Kanton zusammen mit IV-Rente und Ergänzungsleistungen.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung können Sie sich gerne an uns wenden.